für Dienstleistungen der Firma KOPP & KOPP Finanz- und Immobilienservice
Stand: 01.07.2020 Finanz- und Immobilienservice , Gilgenstraße 30, 67346 Speyer, Germany
§ 1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma KOPP & KOPP Finanz- und Immobilienservice – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinen Vertragspartnern.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
§ 2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
§ 3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
§ 4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Fristen sind in den einzelnen Verträgen separat aufgeführt.
§ 5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
§ 6. Vertragsabschluss/Provision
6.1 Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und sofort zur Zahlung fällig. Sie ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Wird der wirtschaftliche Zweck auf andere Weise erreicht, ist die Provision ebenfalls zu zahlen. Dasselbe gilt bei Abschluss des Hauptvertrages mit abweichendem Inhalt falls die wirtschaftliche Identität des Vertrages gewahrt bleibt.
6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen.
§ 6 Nachfrageklausel
Der Eigentümer eines Objektes, das dem Auftragnehmer zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, ist dem Auftragnehmer gegenüber verpflichtet, vor und nach Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) Namen und Anschrift des Käufers/ Mieters dem Auftragnehmer mitzuteilen, soweit der Auftragnehmer in den Abschluss des Auftrages nicht eingebunden war.
§ 7 Folgegeschäfte
Ein Provisionsanspruch des Auftragnehmers besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
§ 8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Handelt es sich auch beim Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Germersheim vereinbart.
§ 9 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.
§ 10 Vorkenntnis
Ist ein von uns angebotenes Objekt unserem Kunden bereits bekannt, so hat uns der Kunde innerhalb von zwei Kalendertagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat uns der Kunde im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass uns der Kunde nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
§ 11 Haftungsbeschränkung
Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers bzw. des Vermieters. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben wir d daher nicht übernommen. Es obliegt daher den Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und der Angaben wird daher auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.